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   BGH, 20.12.1976 - VII ZB 25/76   

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https://dejure.org/1976,6145
BGH, 20.12.1976 - VII ZB 25/76 (https://dejure.org/1976,6145)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1976 - VII ZB 25/76 (https://dejure.org/1976,6145)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1976 - VII ZB 25/76 (https://dejure.org/1976,6145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 425
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 69/66

    Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das

    Auszug aus BGH, 20.12.1976 - VII ZB 25/76
    Die Entscheidung über die Einlegung der Berufung durfte Rechtsanwalt A. bis auf den letzten Tag der Frist hinausschieben (BGH NJW 1967, 2311/2312; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1974 - VII ZB 23/74 = VersR 1975, 422).
  • BGH, 09.07.1974 - VI ZB 7/74

    Überwachungspflicht - Prozessbevollmächtigter - Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 20.12.1976 - VII ZB 25/76
    Mit dem Sachverhalt, der zu dem vom Oberlandesgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1974 - VI ZB 7/74 = VersR 1974, 1182 geführt hat, ist der vorliegende Fall nicht zu vergleichen.
  • BGH, 23.06.1976 - VIII ZB 20/76

    Berufungsbegründungssschrift - Unterschrift - Personal - Rechtsmittelbegründung -

    Auszug aus BGH, 20.12.1976 - VII ZB 25/76
    Damit, daß der Schriftsatz nicht gefertigt und mithin auch nicht zur Unterzeichnung vorgelegt werden könnte, brauchte Rechtsanwalt A. nicht zu rechnen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 23. Juni 1976 - VIII ZB 20/76 = VersR 1976, 1130, 1131).
  • BGH, 19.12.1974 - VII ZB 23/74

    Prozessbevollmächtigter - Fristkontrolle - Bürovorsteher - Fristablauf -

    Auszug aus BGH, 20.12.1976 - VII ZB 25/76
    Die Entscheidung über die Einlegung der Berufung durfte Rechtsanwalt A. bis auf den letzten Tag der Frist hinausschieben (BGH NJW 1967, 2311/2312; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1974 - VII ZB 23/74 = VersR 1975, 422).
  • BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84

    Kenntnis eines Pächters bezüglich der eingeschränkten Bebaubarkeit eines

    Das nötigt jedoch hier nicht zu der Annahme, die Zustellung des Urteils sei nicht wirksam vorgenommen worden (vgl. dazu BGH VersR 1977, 425).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 26.79

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Begründung der

    Zwar trifft den Rechtsanwalt nach Rückkehr aus dem Urlaub eine erhöhte eigene Prüfungspflicht; jedoch braucht er nicht jede einzelne Bache zu prüfen, sondern kann sich auf sein gut geschultes und von ihm regelmäßig überwachtes Personal verlassen (BGH VersR 1977, 425 und 1032 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 25.79

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Begründung der

    Zwar trifft den Rechtsanwalt nach Rückkehr aus dem Urlaub eine erhöhte eigene Prüfungspflicht; jedoch braucht er nicht jede einzelne Sache zu prüfen, sondern kann sich auf sein gut geschultes und von ihm regelmäßig überwachtes Personal verlassen (BGH VersR 1977, 425 und 1032 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 750/80

    Wiedereinsetzung in den vorheringen Stand - Versäumung der

    Dabei ging sie ohne zurechenbares Verschulden davon aus, daß ihre Anordnung über die Einlegung der Berufung am 24. Dezember 1979 beachtet werden würde (vgl. BGH Beschluß vom 20. Dezember 1976 VII ZB 25/76 = VersR 1977, 425).
  • BGH, 13.04.1983 - IVb ZB 24/83
    Die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsanwalt die Fristenkontrolle hiernach seinem gut überwachten Personal überlassen kann, hat der Bundesgerichtshof - etwa - bejaht bei einer allgemein sorgfältig arbeitenden langjährigen Anwaltssekretärin (VersR 1982, 67, 68), einer lange Jahre als Anwaltsgehilfin tätigen Angestellten (VersR 1976, 732), einer schon sechs Jahre lang beschäftigten und sonst zuverlässigen Büroangestellten (VersR 1971, 1145) sowie einer über zehn Jahre erprobten und bewährten, wiederholt als Vertreterin des Bürovorstehers eingesetzten Kraft (VersR 1977, 425).
  • BFH, 28.01.1982 - V R 25/80
    NV: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Es muß in Routinesachen (hier: Einwurf der Klageschrift am letzten Tag der Frist in den Briefkasten des FA) genügen, wenn ein Bevollmächtigter sich bei der Ausführung seiner Anweisungen auf das bis dahin zuverlässige Büropersonal ohne weitere Überwachung verläßt (vgl. BGH-Beschlüsse vom 19.5.1976 IV ZB 16/76 und vom 20.12.1976 VII ZB 25/76).3.
  • AG Heilbronn, 14.12.1998 - 4 C 1753/98
    Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 92 Abs. 2 ZPO , wobei ein Zurückbleiben des zugesprochenen hinter dem begehrten Schmerzensgeldes bis 20 % kostenrechtlich unberücksichtigt bleibt (vgl. BGH, VersR 1977, 425).
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